Leihwerkzeugservice für Büchsenmacher
Begriffsbestimmung
Als Leihwerkzeuge werden grundsätzlich Patronenlagerreibahlen bezeichnet, kalibergleiche Lehren können zusätzlich ausgeliehen werden, soweit sie zur Verfügung stehen.
Berechtigung
Leihwerkzeuge werden gegen Entrichtung einer Leihgebühr außschließlich an Kunden mit Gewerbenachweis im Inland ausgeliehen.
Ausschluss
Die Weitergabe von Leihwerkzeugen an Dritte ist verboten.
Verfügbarkeit
Es besteht kein Anspruch auf bestimmte Kaliber. Die Verleihung erfolgt nach der Verfügbarkeit.
Frist
Die Werkzeuge müssen innerhalb 10 Tagen kostenfrei zurückgeschickt werden. Maßgeben ist das Datum des Wareneingangs bei uns im Haus!
Bei Überschreitung der Leihfrist wird die Leihgebühr nochmals erhoben bzw. bei längerfristigen Verzögerungen, der Wiederbeschaffungswert der Werkzeuge (50% vom Neupreis), sowie die anfallenden Verwaltungskosten in Rechnung gestellt.
Reinigung
Die Werkzeuge müssen sorgfältig behandelt werden. Späne und Schmiermittel sind vor der Rücksendung zu entfernen.
Die Werkzeuge sind bestmöglich gegen Korrosion zu schützen.
Bezahlung
Angeforderte und zur Verfügung gestellte Leihwerkzeuge sind zu bezahlen, unabhängig davon, ob sie benutzt wurden oder nicht. Die Leihgebühr ist u.a. zu sehen als Ausgleich für die Lagerung, Bereitstellung, Pflege, und Wartung der Werkzeuge.
Leihwerkzeugnutzer, die Ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen, werden aus der Berechtigtenliste gestrichen.
Verlust
Bei Beschädigung oder Verlust wird der Wiederbeschaffungswert ( i.d.R. 50% vom Neupreis ) in Rechnung gestellt.
Lieferbares Zubehör
Tiefenanschlagring für Übergangsreibahlen mit Schaftdurchmesser
- Ø 6mm
- Ø 7mm
- Ø 8mm
- Ø 9mm
- Ø 10mm
Verstellbarer Tiefenanschlag für Patronenlagerreibahlen mit Schaftdurchmesser
- Ø 8mm
- Ø 10mm
- Ø 12mm
Reibahlenverlängerung für Schaftdurchmesser
- Ø 12mm
Reduziereinsatz zur Verlängerung für Schaftdurchmesser
- Ø 6mm
- Ø 7mm
- Ø 8mm
- Ø 9mm
- Ø 10mm
- Ø 14mm
Schmier- und Pflegemittel aus unserem Gesamtkatalog




